Vereinssatzung Kronkorkenhilfe e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Kronkorkenhilfe e.V.“

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Alling.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(4) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins

(1) Der Verein „Kronkorkenhilfe e.V.“ mit Sitz in Alling verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt mit seinem Wirken die folgenden Zielsetzungen:

a) Der Verein dient dem Zweck für die Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitswesen, den an Krebs erkrankten Kindern und Jugendlichen und deren Familien sowie anderen chronisch kranken Kindern und deren Familien bei der Bewältigung ihrer physischen, psychischen und sozialen Problemen zu helfen. Bei der Gesundheitsvorsorge hat der Verein weiterhin zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Unterstützung zu gewähren . Dazu gehört jede Hilfe auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge, die Behandlung und die Nachsorge sowie die Unterstützung von Einrichtungen, die dem Gesundheitswesen dienen, sowie Heime, Krankenhäuser, Universitäten oder andere geeignete öffentliche Körperschaften oder Institutionen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind. Umfasst gegebenenfalls auch die finanzielle Unterstützung von Familienmitgliedern des zu Unterstützenden, wenn es erforderlich und im Rahmen des § 53 der Abgabenordnung zulässig ist.

b) Darüber hinaus ist Zweck des Vereins die Förderung mildtätiger Zwecke durch die Hilfeleistung für Menschen, die unvermittelt in schwere Not geraten sind, bei Bedarf aber auch die Gewährung von präventiver Hilfe zur Verhinderung des Eintritts einer Notlage. Diese Zwecke verwirklicht der Verein primär durch finanzielle und soziale Unterstützung für Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, die durch einen unvermittelt aufgetreten Notstand ohne eigenes Verschulden in eine Notlage geraten sind, die durch die normale staatliche Hilfe nicht beseitigt werden kann.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur sie satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Diese Satzungszwecke verwirklicht der Verein gemäß §§ 52, 53 Abgabenordnung durch die Gewährung von materiellen Mitteln in Form von Sach- oder Geldspenden oder immaterieller Unterstützung. Die materiellen Hilfsmittel werden primär durch Akquisition von Spendengeldern beschafft. Hier unter anderem „Kronkorken“.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

(2) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet die Vereinssatzung anzuerkennen, die Zwecke des Vereins zu fördern und den Verein in angemessener und ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

(2) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt erfolgt sofort ohne jegliche Frist.

(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es

a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder

b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Anordnung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen. Anträge zur Satzungsänderung müssen dem Vorstand 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden.

(3) Eine Übertragung der Stimmrechte bei Mitgliederversammlungen ist ausgeschlossen.

§ 6 Aufnahmegerät und Mitgliedsbeiträge

(1) Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag am 1. Dezember des jeweiligen Jahres zu zahlen.

(2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 7 Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und einem Beisitzer.

(2) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schriftführer, der Schatzmeister und der Beisitzer vertreten den Verein jeweils allein.

§ 9 Aufgaben des Vorstands

Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) die Einberufung, Durchführung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung

b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung

c) Die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresbericht

d) die Aufnahme neuer Mitglieder.

§ 10 Bestellung des Vorstands

(1) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein, endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.

(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.

§ 11 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands

(1) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder der Vorstandschaft anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

(2) Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter zu unterschreiben.

§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:

a) Änderung der Satzung

b) die Festsetzung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge

c) der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein

d) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands

e) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands

f) die Auflösung des Vereins

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung

(1) Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. Die Kommunikation im Verein kann in Textform (WhatsApp, E- Mail) erfolgen. Mitteilungen jeglicher Art gelten als zugegangen, wenn sie an die dem Verein bekannt gegebene Handynummer oder E-Mail Anschrift gerichtet ist.

(2) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder sie erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen der Mitgliedsbeiträge oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben.

(3) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

§ 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.

(2) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

(3) Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln (75% aller Mitglieder), der Beschluss über die Änderung des Zwecks oder die Auflösung des Vereins der Zustimmung von neun Zehntel (90%) der anwesenden Mitglieder.

(4) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

§ 15 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall Steuerbegünstigter Zwecke

(1) Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatioren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke falls das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts der Gemeinde Alling. Das Vereinsvermögen ist unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden in die in unserer Satzung festgesetzten Zwecke gem. § 2:

a) Die Gesundheitsvorsorge/Gesundheitswesen krebskranker Kinder, Unterstützung von Einrichtungen, diese umfasst auch die finanzielle Unterstützung von Familienmitgliedern des zu Unterstützenden, die im Sinne von § 53 AO hilfsbedürftig sind gem. Satzung § 2 Nr. 1a.

b) Hilfeleistung für Menschen im Sinne des § 53 AO, die unvermittelt in schwere Not geraten sind ohne eigenes Verschulden gem. Satzung § 2 Nr. 1b

(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

§ 16 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Handy) sowie E-Mail Adresse, Geburtsdatum , Funktion(en) im Verein.

(2) Durch öffentliche Medien berichtet der Verein auch über Geburtstage seiner Mitglieder [ggf. Andere Ereignisse]. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und – soweit erforderlich- Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.

(3) Mitgliederliste werden als Datei oder in gedruckter Form lediglich an Vorstandschaftsmitglieder herausgegeben.

(4) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundenen Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung ( Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.

§ 17 Inkrafttreten

Die Satzung wurde errichtet am 24.04.2023 und geändert durch Beschluss in der wiederaufgenommenen Gründungsmitgliederversammlung am 17.06.2023.

FLOTSCH

Florian Gerum (besser bekannt als Flotsch) kommt aus Mammendorf und ist einer der Menschen, bei denen man sofort spürt: Der meint’s ernst – mit dem Leben, dem Handwerk und der Hilfe für andere.

„Ich bin Spengler und Dachdecker – meine größte Leidenschaft ist es, Menschen gut zu bedachen.“

Doch nicht nur das – als zentrale Stütze der Kronkorkenhilfe stellt er uns mit seiner Firma, der Dachbau GmbH Mammendorf, nicht nur eine feste Sammelstelle zur Verfügung, sondern auch einen eigenen Container für die Kronkorken. Die regelmäßige Leerung übernimmt er dazu.

Zur Kronkorkenhilfe kam er über unseren zweiten Vorstand Sascha Wachter – geblieben ist er, weil ihn überzeugt hat, dass hier 100 % der Erlöse direkt bei den Kindern ankommen. Ohne Abzüge. Ohne Verwaltungskosten. Einfach ehrlich helfen.

„In unserer Wohlstandsgesellschaft wird viel Leid übersehen – genau da will ich anpacken. Unkompliziert helfen, da wo’s wirklich gebraucht wird.“

Was ihn besonders bewegt?
„Das Lächeln der Kinder – wenn sie sich über einen Moment echten Glücks freuen. Das vergisst man nicht.“

Sein Wunsch für die Zukunft:
Dass wir unserem Weg treu bleiben, immer 100 % für die Kinder geben – und dass noch viele weitere Menschen Teil dieser Bewegung werden.

Flotsch’ Motto:
„Immer oben bleiben.“

Fun Fact:
Hart auf dem Dach, aber panische Angst vor Spinnen. Wirklich! 😝

Und sonst so?
Kaffee? Schwarz und stark.
Frühaufsteher? Ja – aber eigentlich geht er ungern ins Bett.
Lieblingsflaschengetränk? Ganz klar: Bier.

Ein Mann vom Dach, mit Herz am rechten Fleck. 🩵

SISSI

Michaela Höfel – Spitzname Sissi – ist 37 Jahre jung und kommt aus dem schönen Puchheim Ort. Sie ist Landwirtin mit Leib und Seele und betreibt gemeinsam mit ihrer Familie den Biolandhof Unglert. Wer mal reinschauen will: @biolandhof_unglert !

Bei der Kronkorkenhilfe ist Sissi als Beisitzerin dabei – mit einer Mischung aus Herz, Bodenhaftung und einem feinen Gespür für Nachhaltigkeit und Gemeinschaft.

Wie sie zur Kronkorkenhilfe kam?
„Der Waldi hat mir mit so viel Begeisterung davon erzählt – ich war sofort überzeugt. Dass aus so etwas Kleinem wie einem Kronkorken etwas richtig Großes entstehen kann – das hat mich gepackt.“

Was sie an der Sache begeistert?
„Wir können schnell und direkt helfen, wo Hilfe gebraucht wird – transparent, solidarisch und nachhaltig. Genau das, wofür ich auch stehe.“

Ihr emotionalster Moment bisher?
„Unsere erste Versammlung – da standen plötzlich lauter Menschen zusammen, die sich vorher kaum kannten, aber alle brannten für die gleiche Idee. Das war richtig spürbarer Zusammenhalt. Wahnsinn!“

Ihr Wunsch für die Zukunft:
„Noch mehr Menschen, die uns unterstützen. Denn je mehr wir sind, desto größer der Impact!“

Ihr Motto:
„Mit der Erde verbunden, mit dem Herzen dabei.“ – persönlich & bodenständig.

Fun Facts über Sissi:
• Kaum jemand weiß, warum sie Sissi heißt – aber alle nennen sie so.
• Dekoqueen mit einem Faible für Blumen und Blüten aller Art.
• Dauer-verfroren – die Wärmflasche ist quasi ihre beste Freundin.
• Liebt alles, was süß ist.
• Kleine Perfektionistin – auch wenn sie das nie zugeben würde.

Und zum Schluss noch ein paar schnelle Entscheidungen:
• Tee, ganz klar. Kaffee nur selten.
• Frühaufsteherin mit Sonnenaufgangsenergie.
• Lieblingsgetränk? Ganz klar: Paulaner Spezi – am besten eiskalt!

Auf viele weitere (Kron)korkenvolle Abenteuer!

KATHA

Katharina Waldbach – oder einfach nur Katha, wie sie alle nennen – ist die Frau an der Seite unseres Gründers Waldi, 36 Jahre jung (und bleibt’s auch – Frauen werden schließlich nicht älter!). Sie lebt mit ihrer Familie in Alling, arbeitet als Bankkauffrau und – ja, auch das gibt’s noch – ganz ohne Instagram.

Katha ist unsere „Frau für alles“:
Ob Eimer bekleben, neue Behälter besorgen, mitfahren beim Einsammeln oder Werbung machen – sie ist überall dort zur Stelle, wo Hilfe gebraucht wird. Ganz nach dem Motto: Mitgehangen, mitgefangen – dem Kronkorken-Wahnsinn zuhause zu entkommen? Unmöglich!
Selbst Tochter Franziska sammelt inzwischen mit ihren Freunden fleißig auf dem Pausenhof mit.

Was Katha überzeugt?
„Ich bin eigentlich kein Fan von klassischen Spendenvereinen. Hier ist das anders: Es kostet keinen Cent extra, tut niemandem weh – und bringt ganz real Hilfe und schöne Momente für Kinder hier bei uns in der Region. Was will man mehr?“

Ihr bewegendster Moment?
Ein zaghaftes „Danke“ von einem Kind, das ein Kuscheltier überreicht bekam – als Trost für viele Krankenhausaufenthalte. „Da fehlen einem die Worte. Da weißt du, warum du das machst.“

Ihr Wunsch fürs Projekt?
„Dass die Unterstützung nicht abreißt. Dass wir weiter gemeinsam so viel bewegen dürfen – und noch viele Kinderaugen zum Leuchten bringen.“ 🤩

Ihr Motto:
„Aufstehen, Krone richten, weiter geht’s! Es gibt nichts, was man nicht schaffen kann.“

Fun Facts über Katha:
Singt bei guter Musik sofort mit – egal wo, egal wann – Textsicherheit zweitrangig! Frühaufsteherin mit Party-Qualitäten – in guter Gesellschaft darf’s gern mal später werden. Kaffee oder Tee? Beides – aber bitte in gut

Lieblingsgetränk? Desperados – aber nur aus der Flasche. Alles andere zählt nicht.

NADIN

Nadin (ja ohne „e“) (47) aus Fürstenfeldbruck ist nicht nur unsere kreative Powerfrau für Presse, Brand & Social Media sowie Schriftführerin im Vorstand der Kronkorkenhilfe – sie ist auch Teil des Führungsteams mehrerer Gastronomiebetriebe in der Region und weiß, wie viel Kraft im Kleinen steckt.

Ob in der Gastro, bei Events oder als Mit-Initiatorin von „Frauen im Amperland“ – Nadin brennt für Gemeinschaft, echte Begegnung und regionale Sichtbarkeit. Zur Kronkorkenhilfe kam sie ursprünglich nur als Vertretung. Geblieben ist sie, weil’s einfach Liebe war.

„Wie viele Kronkorken wir allein in unseren Gastro-Betrieben wöchentlich sammeln, der Wahnsinn. Was früher einfach Müll war, wird jetzt umweltfreundlich recycelt – und hilft kranken Kindern direkt hier bei uns in der Region. Das hat mich nachhaltig bewegt.“

Was sie begeistert?
Die besondere Konstellation der Gründungsmitglieder und lustigen Teamtreffen, tonnenweise gesammelte Kronkorken – und vor allem: „Ein krankes Kind zum Lächeln zu bringen – das ist unbezahlbar.“ 🙏🏻

Ihr Motto:
„Support local – jeder kann mitmachen. Und Lächeln hat die Kraft, Dich und die Welt um Dich herum zu verändern.“

Ihr Wunsch fürs Projekt?
Unterstützung in der Logistik – für Waldi und all die stillen Held:innen, die Tag für Tag Großes im Kleinen leisten.

Fun Facts über Nadin:
Seit 19 Jahren nebenbei Model, spirituell, kreativ, Motorradfahrerin im Herzen, leidenschaftlich wach in der Nacht – und absolut Team Kaffee. Wenn Bier – dann alkoholfreies Radler!

We rise by lifting others.
Und manchmal auch mit einem einzigen Kronkorken. 🩷

WALDI

Peter Waldbach – oder einfach Waldi – ist nicht nur Vorstand der Kronkorkenhilfe, sondern auch unser Herzstück und der Logistik ☺️

41 Jahre jung (seine Frau meint: „fast 50“), lebt in Alling und ist Rettungsassistent mit Leib und Seele.

Als Mitgründer von Anfang an dabei – und das mit vollem Herzen: „Ich bin selbst Krebspatient. Kranken Kindern ein Lächeln zu schenken, ihnen zu zeigen, dass sie nicht allein sind – das bedeutet mir alles.“

Sein Antrieb?
„Mit kleinen Mitteln Großes bewirken – das ist mein Herzensprojekt.“

Seine Highlights:
Die Gründung, viele Zaubermomente – und jedes einzelne Lächeln, das wir schenken durften.

Waldis Wunsch für die Zukunft:
Mehr Mitglieder, mehr Support, mehr gute Taten!

Motto:
„Aufgeben? Kannst du bei der Post.“

Fun Fact:
Tee-Liebhaber (Hopfenblütentee, versteht sich) – und Frühaufsteher mit Humor: „Man muss auch mal über sich selbst lachen können!“ 🩷

Kronkorkenhilfe e.V.

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DE56 7005 3070 0032 5587 28
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